Sonntag, 16. August 2015

Der Traum vom Seife verkaufen

Wer vom Seifenvirus befallen wurde, der leidet in der Folge häufig an der Sekundärinfektion einen Seifenshop betreiben zu wollen. Oder zumindest Familie und Freunde an den Pflegeschätzchen teilhaben zu lassen.

Das Seifesieden ist nur für den Eigenbedarf erlaubt. Meine telefonische Nachfrage beim Landesuntersuchungsamt in Mainz hat ergeben, daß selbstgesiedete Seifen nicht über die Türschwelle getragen werden darf, also auch nicht an Familie und Freunde verschenkt werden darf solange keine Sicherheitsbewertung vorliegt. (Zu der Zeit habe ich  mir meine Seifen vom GästeWC "klauen" lassen - ich habe gar nichts über die Türschwellen getragen!)

Die erste Hürde stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar. (Hier gehts direkt zur Verordnung über kosmetische Mittel im PDF Format)

In kurzen, knappen Worten hat es für mich in Rheinland Pfalz bedeutet (kann länderabhängig anders geregelt sein):
- geeigneter Herstellungsraum (2-Becken Spüle, Kochmöglichkeit, Arbeitsplatte, Wand 3/4 gefliest, rutschhemmende Bodenfliesen, Handwaschbecken, Kühlmöglichkeit, Arbeitsplatte)
- Lager- und Reiferaum für  die Seife
- Anmeldung und Abnahme der Räume durch das zuständige Veterinäramt
- Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt
- Kenntnis der GMP Richtlinie (Good Manufacturing Practices), soweit möglich Umsetzung der Richtlinien im Betrieb.

Die Herstellung von Seifen und Kosmetika muß genau dokumentiert werden. Kernstück ist dabei die Sicherheitsbewertung der Seifen, die von einem Labor wie zum Beispiel Dr. rer. nat. Iris Eschenbacher,  Rosarome,  LMC Service GmbHsb-dinger ... durchgeführt werden kann. Das kostet je nach Seifenrezept bis zu mehrere hundert Euro und gilt für die exakt verwendeten Zutaten vom Lieferanten x mit der Chargennummer xyz123. Wird zum Beispiel der Lieferant vom Olivenöl gewechselt, so ist die Sicherheitsbewertung für die nachgesiedete Seife nicht mehr gültig.
Die Sicherheitsbewertung ist Bestandteil der Produktinformationsdatei (PID), die von der /dem Verantworlichen den zuständigen Behörden leicht zugänglich gemacht werden muß. Der IKW(Industrieverband Körperpflege und Waschmittel) hat die Colipa-Leitlinien zu den Anforderungen an dieProduktinformationsdatei (PID) übersetzt und veröffentlicht. (u. a. Herstellungsmethode, verwendete Rohstoffe, Angaben zur Verpackung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Vergabe von Chargenummern, Tierversuche...)

Alles in allem ist es eine Menge Papierkram der erledigt werden will.






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